Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergaben, Mietrecht, Dienstbarkeiten

Bei der Vertragsgestaltung sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu bedenken.

Wir kümmern uns selbstverständlich um die grundbücherliche Durchführung.

Bei Immobilienkaufverträgen übernehmen wir die Treuhandschaft und garantieren damit eine sichere und transparente Durchführung des Vertrages. Wir veranlassen, dass die Liegenschaft pfandlastenfrei gestellt wird. Eine Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch gesichert ist. Dem Verkäufer wird durch die treuhändige Abwicklung garantiert, dass er die Liegenschaft erst übergeben muss, wenn die Kaufpreiszahlung auf dem Treuhandkonto eingelangt ist.

 

 

Wirtschafts-, Erb- und Immobilienrecht sind nur einige jener Themenfelder, auf die wir uns im Laufe der Zeit spezialisiert haben. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Kernkompetenzen – jene Gebiete, die uns besonders wichtig sind.