Reisemängel, Reiseschäden, entgangene Urlaubsfreude, Flugverspätungen

Bei Pauschalreisen können Reisende bei Vorliegen von Reisemängeln, wie beispielsweise verschmutzten Hotelzimmern oder ungenießbarem Essen, ihre Ansprüche direkt gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Sie sollten die Mängel am Urlaubsort unverzüglich Ihrem Reiseveranstalter mitteilen. Können die Mängel nicht beseitigt werden, stehen Ihnen Preisminderung, Wandlung des Vertrages oder allenfalls auch Schadenersatzansprüche zu. Darüber hinaus steht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Schadenersatz für die entgangene Urlaubsfreude zu.

Im Flugverkehr kommt es leider immer wieder zu Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen von Flügen. Die Fluggäste haben in diesen Fällen verschiedene Rechte, die von der EU-Fluggastverordnung geregelt werden. Diese Verordnung gilt für Flüge aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates und für Flüge aus einem Drittstaat mit einer Fluglinie mit Sitz in der EU in das Gebiet der EU wobei Hin- und Rückflug als zwei verschiedene Flüge gelten.

 

Wirtschafts-, Erb- und Immobilienrecht sind nur einige jener Themenfelder, auf die wir uns im Laufe der Zeit spezialisiert haben. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Kernkompetenzen – jene Gebiete, die uns besonders wichtig sind.