Medizinrecht, Behandlungsfehler, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten

Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit den Pflichten von Ärzten und Spitälern gegenüber den Patienten und mit den Rechten des Patienten im Rahmen einer medizinischen Behandlung.

Wir beraten und vertreten bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.

Wir beraten und vertreten den Patienten in Haftungsfällen, insbesondere infolge ärztlicher Kunstfehler und Verstößen gegen ärztliche Aufklärungspflichten.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt seinen Patienten nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und entsprechend seiner Fachkenntnisse behandelt, sohin eine vertragliche Pflichtverletzung begeht (zB Diagnosefehler, fehlerhafte Behandlung oder unrichtige Verordnung von Medikamenten,

Der mit dem Arzt abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über die Art und Schwere und über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung oder ihrer Unterlassung aufzuklären.

Patienten haben überdies jederzeit das Recht, Einsicht in die persönlichen Patientenunterlagen zu nehmen und Herausgabe von Kopien zu verlangen. Es besteht jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Möglichkeit, Kopien von Dokumentationen, Röntgenbildern, Ultraschallaufnahmen und Laborberichten etc. vom Arzt zu verlangen.

 

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der der künftige Patient ersucht, im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt oder einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertreter errichtet werden. Es ist zuvor eine umfassende medizinische Aufklärung und Dokumentation erforderlich. Sie gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann wieder bestätigt werden.

 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann.

 

 

 

 

Wirtschafts-, Erb- und Immobilienrecht sind nur einige jener Themenfelder, auf die wir uns im Laufe der Zeit spezialisiert haben. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Kernkompetenzen – jene Gebiete, die uns besonders wichtig sind.