Testamente, Letztwillige Verfügungen, Verlassenschaftsverfahren ohne Notar

Das Erbrechts-Änderungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Es kann daher erforderlich sein, Ihre bestehende letztwillige Verfügung an die neue Rechtslage anzupassen. Gerne beraten wir Sie und errichten sorgfältig Ihre letztwillige Verfügung. Auf Ihren Wunsch lassen wir Ihr Testament im Zentralen Testamentsregister registrieren.

Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht können wir Sie in Verlassenschaftsverfahren umfassend vertreten. Die Verlassenschaft wird auf schriftlichem Wege mittels Schriftsatz abgehandelt. Sämtliche Termine beim Notar als Gerichtskommissär werden von uns wahrgenommen, sodass Sie im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung kein einziges Mal das Notariat aufsuchen müssen.

Wesentlichen Neuerungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 sind unter anderem:

- zusätzliche Formvorschriften bei der Errichtung eines fremdhändigen Testaments

- Änderungen im Pflichtteilsrecht

- Pflichtteilsstundung

- Neuerungen in der Anrechnung von Vorempfängen auf den Pflichtteil

- außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten

- Pflegevermächtnis naher Angehöriger

- Erweiterung der Enterbungsgründe

 

 

Wirtschafts-, Erb- und Immobilienrecht sind nur einige jener Themenfelder, auf die wir uns im Laufe der Zeit spezialisiert haben. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Kernkompetenzen – jene Gebiete, die uns besonders wichtig sind.