Der schnellste und regelmäßig günstigste Weg zur Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Voraussetzung hierfür ist die Einigung der Noch-Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen (wie Vermögensaufteilung, Obsorge, Unterhalt und Alimente, etc). Wir helfen mit fundierter anwaltlicher Rechtsberatung und dem notwendigen Feingefühl zur Erreichung einer einvernehmlichen Lösung.
Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich, bleibt als letzter Ausweg die streitige Scheidung. Auch hier sind wir bemüht, die Scheidung nicht zu einem Rosenkrieg ausarten zu lassen und eine schnelle und letztlich für beide Seiten tragbare Lösung herbeizuführen.
Die Auswirkungen einer Ehescheidung auf Unterhaltsanspruch, Vermögensaufteilung, Kranken- und Pensionsversicherung sind je nach Art der Scheidung unterschiedlich. Wir beraten Sie gerne, welche der möglichen Trennungsvarianten die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation gesamtheitlich betrachtet die Beste ist.
Sind Kinder von einer Scheidung betroffen sind, ist eine Regelung hinsichtlich der Obsorge und des Besuchsrechts erforderlich. Die Obsorge regelt die Frage, wer für die Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens zuständig ist. Im Idealfall wird diese von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt.
Jeder Elternteil und das Kind haben gesetzlich das Recht einander zu treffen. Das Kontaktrecht (Besuchsrecht) sollte vorzugsweise einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen und dem Kind geregelt werden. Können sich diese nicht darüber einigen, muss das Gericht eine Regelung darüber treffen.
Bereits vor bzw. während der Ehe kann ein Ehevertrag empfehlenswert sein, um mögliche Streitpunkte bei einer allfälligen Trennung bereits im Vorhinein zu reduzieren.