Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der der künftige Patient ersucht, im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt oder einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertreter errichtet werden. Es ist zuvor eine umfassende medizinische Aufklärung und Dokumentation erforderlich. Sie gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann wieder bestätigt werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann.